Sucht und Präventionsbeauftragte(r)

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Beschreibung

Unser Kurs vermittelt Ihnen alle notwendigen Fachkenntnisse, Informationen und Lehrinhalte, um sowohl aktiv als Präventionsbeauftragte(r) in Suchtfragen Impulsgeber zu sein, als auch als Suchtbeauftragte(r) Suchtkranke besser zu erkennen, zu unterstützen und dazu motivieren, sich helfen und professionell behandeln zu lassen.

Als zukünftige(r) Präventionsbeauftragte(r) beraten Sie Ihr Unternehmen, Ihren Verein, Ihre Fachabteilungen oder weitere Vereinigungen wie beispielsweise Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs) in allen Fragen im Zusammenhang mit dem Thema „Sucht und Prävention“.

Unser Kurs stellt Ihnen ein Grundlagenwissen bereit, welches Sie sofort anwenden können. Sie werden mit verschiedenen Suchtmitteln und –formen vertraut gemacht und lernen spezifische Anwendungsfelder sowie Beratungsaspekte kennen. Zudem werden Sie Praxisbeispiele kennenlernen, die Sie sofort in konkretes Handeln umsetzen können. Zeitgemäße Schwerpunkte wie das Cannabisgesetz (CanG) und die entsprechenden Anforderungen an Präventionsbeauftragte werden umfassend abgebildet, um den aktuellen Entwicklungsstand in diesem Bereich zu vermitteln.

Weitere Details finden Sie hier.

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Anmeldung

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Kursanfrage

    Was ist Suchtprävention?

    Jährlich sterben in Deutschland mindestens 127.000 Menschen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, weitere 20.000 Menschen sterben an den Folgen schädlichen Alkoholkonsums, und etwa 1500 Todesfälle im Jahr geschehen in Folge illegalen Drogenmissbrauchs. Zielgerichtete und auf wissenschaftlichen Ergebnissen gestützte Suchtprävention kann einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten, die Bevölkerungsgesundheit zu steigern, die gesellschaftliche Kosten zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen.

    Um die Schäden, die mit dem Missbrauch der legalen und illegalen Substanzen sowie den Verhaltenssüchten einhergehen, zu verringern, muss die Vorbeugung von Sucht neben Suchttherapie und Repression zentraler Bestandteil einer umfassenden Sucht- und Drogenpolitik sein. Die Suchtprävention wurde in Deutschland im Rauschgiftbekämpfungsplan von 1990, im 2003 beschlossenen Aktionsplan Sucht und Drogen und in der aktuellen nationalen Strategie zur Drogen- und Suchtpolitik von 2012 als wichtiges Element einer umfassender Suchtarbeit festgelegt.